4302302500
- Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303
- ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt
- andere
- von Kaninchen oder Hasen