4302200000
- Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303
- Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, nicht zusammengesetzt