8505111075
- Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe
- Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden
- aus Metall
- Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend
- andere
- Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden,
- mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor,
- mit einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm,
- mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1 mm,
von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art